Prüfungsangebote

Weitere Prüfungsangebote finden Sie auf der Seite des PA-Rheinland-Pfalz.

Sportboot-Führerschein-See

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Führerschein Binnen
Vorraussetzungen für die
Zulassung:
  • ab 16 Jahren,
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse:

  • der Navigation,
  • der Seemannschaft,
  • des Seeschifffahrtsrechts,
  • der Wetterkunde und
  • der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u.a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

Stand: 16.10.2006
Die aktuellsten Versionen finden sie auf der Homepage des DSV: www.dsv.org

 

Sportboot-Führerschein-Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Führerschein Binnen
Vorraussetzungen für die
Zulassung:
  • Segeln/Surfen ab 14,
  • Motor ab 16 Jahren;
  • Tauglichkeit: Vorlage „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein Bewerber“,
  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen).

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und ggf. einer mündlichen Prüfung.

Ausreichende Kenntnisse:

  • des Binnenschifffahrtsrechts,
  • der Seemannschaft,
  • der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind
    nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen.

 

Stand: 16.10.2006
Die aktuellsten Versionen finden sie auf der Homepage des DSV: www.dsv.org

 

Fachkundenachweis Seenotsignalmittel

Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß §1 Absatz 3 Erste SprengV.
Der Fachkundenachweis kann für die Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht verwendet werden.


Prüfungsinhalt
:
In der Prüfung der Fachkunde sind ausreichende Kenntnisse nachzuweisen

  • über die beim Umgang mit Seenotsignalmitteln zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts,
  • über die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln einschließlich ausreichender Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch.

Zudem müssen waffenrechtliche Grundkenntnisse hinsichtlich der Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kennzeichnung von Waffen nachgewiesen werden.


Vorraussetzungen für die Zulassung sind:

  • Mindestalter: 16 Jahre,
  • Inhaber eines amtlichen oder vom DMYV oder DSV ausgestellten Sportbootführerscheines oder eines sonstigen Befähigungsnachweises.

Prüfungsverfahren:
Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens und dem Nachweis der sicheren praktischen Handhabung von Seenotsignalmitteln (drei von vier Aufgaben müssen mindestens mit ausreichendem Ergebnis gelöst werden). Die im Fragebogen enthaltenen Fragen sind Bestandteil des Fragen- und Antwortenkatalogs.
Vor Beginn der Prüfung hat der Bewerber seine Identität anhand eines amtlichen Dokuments, in der Regel des Personalausweises, nachzuweisen.
Der 15 Fragen umfassende Fragebogen muss binnen 30 Minuten beantwortet werden.

Stand: 21.12.2007

 

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